Insolvenzverfahren: Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung stellt keine unpfändbare Erschwerniszulage dar. Lehrer in Insolvenz Der Schuldner ist beamteter Lehrer des Landes Niedersachsen. Er stellte einen Insolvenzantrag und beantragte, ihm Restschuldbefreiung zu erteilen. Zugleich trat er seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus seinem Dienstverhältnis für […]
