Im Monat Januar 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.1.2021
Lohnsteuer (Monatszahler): 11.1.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.1.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2021 am 27.1.2021.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-12-18 12:08:352020-12-18 12:08:35Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2021
Im Monat Dezember 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.12.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2020 am 28.12.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-11-24 15:16:022020-11-24 15:16:02Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2020
Im Monat November 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.11.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.11.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.11.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat November 2020 am 26.11.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-10-22 13:35:072020-10-22 13:35:07Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2020
Im Monat Oktober 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.10.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 12.10.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.10.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2020 am 28.10.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-09-24 15:40:002020-09-24 15:40:00Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2020
| Im Monat September 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.9.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.9.2020
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.9.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat September 2020 am 28.9.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-08-25 16:03:012020-08-25 16:03:02Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2020
Im Monat August 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.8.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.8.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2020 am 27.8.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-07-23 14:38:342020-07-23 14:38:36Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2020
Im Monat Juli 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.7.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.7.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.7.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juli 2020 am 29.7.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-06-25 14:05:542020-06-25 14:27:23Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 07/2020
Im Monat Juni 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.6.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.6.2020
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.6.2020
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.6.2020
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.6.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.6.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2020 am 26.6.2020.
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Im Monat Mai 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 11.5.2020
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 11.5.2020
Gewerbesteuerzahler: 15.5.2020
Grundsteuerzahler: 15.5.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8. und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2. und am 15.8. zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1.7. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.9. des vorangehenden Jahres zu stellen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.5.2020 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.5.2020 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Mai 2020 am 27.5.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-04-23 11:03:382020-04-23 11:03:40Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2020
Im Monat April 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 14.4.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 14.4.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 17.4.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat April 2020 am 28.4.2020.
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