Im Monat April 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.4.2021
Lohnsteuer (Monatszahler): 12.4.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.4.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat April 2021 am 28.4.2021.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2021-03-25 11:23:542021-03-25 11:23:54Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2021
Im Monat März 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2021
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2021
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.3.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2021 am 29.3.2021.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2021-02-24 18:14:332021-02-24 18:14:33Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2021
Im Monat Februar 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.2.2021
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.2.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.2.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Februar 2021 am 24.2.2021.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2021-01-26 15:10:352021-01-26 15:10:35Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2021
Im Monat Januar 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.1.2021
Lohnsteuer (Monatszahler): 11.1.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.1.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2021 am 27.1.2021.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-12-18 12:08:352020-12-18 12:08:35Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2021
Im Monat Dezember 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.12.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2020 am 28.12.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-11-24 15:16:022020-11-24 15:16:02Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2020
Im Monat November 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.11.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.11.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.11.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat November 2020 am 26.11.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-10-22 13:35:072020-10-22 13:35:07Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2020
Im Monat Oktober 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.10.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 12.10.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.10.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2020 am 28.10.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-09-24 15:40:002020-09-24 15:40:00Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2020
| Im Monat September 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.9.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.9.2020
Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.9.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.9.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat September 2020 am 28.9.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-08-25 16:03:012020-08-25 16:03:02Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2020
Im Monat August 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.8.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.8.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2020 am 27.8.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-07-23 14:38:342020-07-23 14:38:36Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2020
Im Monat Juli 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.7.2020
Lohnsteuer (Monatszahler): 10.7.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.7.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juli 2020 am 29.7.2020.
https://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.png00kluzechttps://kluth-zech.de/wp-content/uploads/2017/06/logo_kluzec_web_01-1.pngkluzec2020-06-25 14:05:542020-06-25 14:27:23Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 07/2020