Vermieter: Corona-Pandemie: Erfreuliche Verwaltungsmeinung bei ausbleibenden Mieteinnahmen
Erlässt der Vermieter einer Wohnung wegen einer finanziellen Notsituation des Mieters die Mietzahlung zeitlich befristet ganz oder teilweise, führt dies grundsätzlich nicht zu einer Veränderung der vereinbarten Miete. Folglich hat dies (nach einer bundesweit abgestimmten Verfügung) auch keine Auswirkungen auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses nach dem Einkommensteuergesetz. Der volle Werbungskostenabzug bleibt also erhalten, wenn […]
