Eigenbedarfskündigung: Platz für das Au Pair kann Eigenbedarf begründen
Das Amtsgericht (AG) München hat jetzt eine beklagte Mieterin verurteilt, ihre Zwei-Zimmer-Mietwohnung von 59 qm zu räumen und an den auf Eigenbedarf klagenden Vermieter herauszugeben. Sachverhalt Zum Hintergrund: Au-pair sind junge Menschen, die gegen „Kost und Logis“ bei einer Gastfamilie häufig im Ausland tätig sind. Im Gegenzug erlernen sie Sprache und Kultur des Gastlandes. Der […]
