Sozialleistungen: Vermieter benötigt Zustimmung des Jobcenters

Erhält ein Mieter Sozialleistungen, um Miet- und Nebenkosten zahlen zu können, hat der Vermieter nicht ohne Weiteres einen Anspruch gegen das Jobcenter auf Direktzahlung der rückständigen oder ausstehenden Mieten. Ohne einen vorherigen Antrag und eine entsprechende Zustimmung des Jobcenters kann der Vermieter keine Zahlung an sich verlangen.

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Richter machten deutlich, dass eine Direktauszahlung der Miete an den Vermieter ausdrücklich von der leistungsberechtigten Person beantragt werden muss. Der Leistungsträger hat dann in Abstimmung mit dem Hartz-IV-Bezieher eine Entscheidung zu treffen.

Das gilt auch, wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, wonach die Sozialleistungen für Miet- und Nebenkosten an den Vermieter abgetreten werden. Ohne Antrag und Zustimmung zur Abtretung hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Direktzahlung. (BSG, Urteil vom 9.8.2018, B 14 AS 38/17 R)

Untervermietung: Airbnb-Vermietung ist Verstoß gegen den Mietvertrag

Die Vermietung einer angemieteten Wohnung über airbnb begründet eine Pflichtwidrigkeit, die nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann. Dies gilt auch, wenn die Weitervermietung durch einen Untermieter erfolgt. Dessen Verhalten muss sich der Mieter zurechnen lassen.

So entschied es das Landgericht (LG) Berlin. Die Richter machten deutlich, dass nach einer umfassenden Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen sei, ob im Fall einer unbefugten Gebrauchsüberlassung eine fristlose oder fristgemäße Kündigung gerechtfertigt ist. Der Pflichtverletzung des Mieters kann es an hinreichendem Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits erhebliche Pflichtverletzungen zur Last fallen.

Derartige schwerwiegende Pflichtverletzungen auf Vermieterseite sind anzunehmen, wenn der Vermieter bzw. seine Hausverwaltung selbst die Mietsache zum Schein über airbnb anmietete, sich die Schlüssel von einem Dritten übergeben ließ, sodann die Wohnung öffnete und betrat und die Räume der Wohnung bis in die Schlafräume hinein ausführlich fotografierte. Damit griff er in grundlegende Rechte des Mieters ein.

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Eigentümer, der seine vermietete Wohnung gewerblich nutzen will, dem Mieter nur dann wegen Eigenbedarfs kündigen kann, wenn er die Wohnung wirklich dringend benötigt. (LG Berlin, Urteil vom 3.7.18, 67 S 20/18)

Mietmangel: Raumtemperatur: In der Ankleidekabine muss niemand zittern

Räumlichkeiten, die zum Betrieb eines Modegeschäfts vermietet sind, müssen eine Raumtemperatur aufweisen, die sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter sowohl erforderlich als auch üblich sind, d. h. zwischen 20 Grad und 26 Grad.

Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Rostock im Streit um die Raumtemperatur in einem gewerblichen Mietobjekt. Die Parteien stritten auch darum, ob der Mietmangel behoben sei oder nicht. Das Gericht entschied hier zugunsten des Mieters. Ist streitig, ob der Vermieter einen Mietmangel beseitigt hat, muss der darlegen und beweisen, dass er die Beseitigungsmaßnahmen ausgeführt hat. Kann er das nicht, verliert er den Rechtsstreit. (OLG Rostock, Urteil vom 17.5.2018, 3 U 78/169)

WEG: Nur Einzelpositionen in Jahresabrechnung beanstandet – Abrechnung im Übrigen gültig

Werden von der Jahresabrechnung einer WEG lediglich rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile beanstandet und angefochten, bleibt die Jahresabrechnung im Übrigen aufrechterhalten. Daher sind Beschlüsse über die Jahresabrechnung im Fall der Anfechtung nicht insgesamt für ungültig zu erklären.

So entschied es das Landgericht (LG) Frankfurt a. M. Ein weiterer Aspekt der Entscheidung war die Änderung eines Verteilerschlüssels. Will eine WEG den Verteilerschlüssel für die Betriebskosten so ändern, dass die der Abrechnung zugrunde gelegte Fläche sich nicht mehr nach den Wohnungsgrößen gemäß Teilungserklärung, sondern nach einer anderen Flächenermittlung richten soll, muss sie hierüber einen gesonderten Beschluss fassen. Dies kann nicht konkludent in der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung erfolgen. (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.5.18, 2-13 S 91/16)

WEG: Zustimmung nach § 12 WEG nur für erste Veräußerung erforderlich

Ein Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG, das für die „erste Veräußerung nach Teilung“ bestimmt ist, erstreckt sich nur auf die erste Veräußerung durch den teilenden Eigentümer. Sie erstreckt sich nicht auch auf die nachfolgende Veräußerung durch eine Person, die durch die Erstveräußerung sämtliche Wohnungseigentumsrechte erworben hat.

Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG). Einen anderen Aspekt der Entscheidung betraf die Bestellung des WEG-Verwalters in der Teilungserklärung. Diese und auch ein Bestellungsvorbehalt haben Vereinbarungscharakter. Sie wirken nur gegen Sondernachfolger, wenn:

  • sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen oder
  • sämtliche Sondernachfolger der Vereinbarung beigetreten sind. (KG, Urteil vom 3.5.2018, 1 W 370/17)

Modernisierungsmaßnahmen: Ohne Verzug besteht kein Anlass zur Klageerhebung

Der Mieter einer Wohnung gibt keinen Grund zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt.

Dies hat jetzt das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Nach Ansicht der Richter liegt ein Anlass zur Klage nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht und den Mieter damit in Verzug setzt. (LG Berlin, Urteil vom 25.1.2018, 67 T 9/18)

WEG: Wenn die Eigentümerversammlung in der Waschküche tagt

Eine Waschküche ist für eine Eigentümerversammlung kein geeigneter Ort. Das gilt insbesondere, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zur Waschküche nicht problemlos ist. Dort gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind unwirksam.

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Dortmund. Die Versammlung wurde in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt und dauerte nur sieben Minuten an. Dem Vertreter der klagenden Wohnungseigentümer war es erst nach einigen Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen. Dadurch kam er verspätet zur Versammlung.

Das Amtsgericht erklärte die getroffenen Beschlüsse für unwirksam. Bei einer Versammlung im Stehen in einem Waschkeller sei eine demokratische Gepflogenheit gerecht werdende Diskussion der Themen kaum denkbar. Wie der zeitliche Ablauf zeige, sei dies auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch die Kellergänge und Räume entsprochen. Der Verwalter muss aber für einen frei zugänglichen Zugang sorgen. (AG Dortmund, Urteil vom 27.3.2018, 512 C 31/17)

WEG: Ohne Hausgeldkonto keine Wohngeldzahlungen

Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, eingenommene Hausgelder von seinem Vermögen getrennt zu halten. Er muss daher ein Konto auf den Namen der WEG einrichten.

Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken. Die Richter verdeutlichten, dass ist grundsätzlich unzulässig ist, dass der Verwalter offene Treuhandkonten führt. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Zahlung von Wohngeldern so lange mangels Fälligkeit verweigern, bis ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Konto der Gemeinschaft eingerichtet ist. (LG Saarbrücken, Urteil vom 4.5.2018, 5 S 44/17)

Wohnfläche: Balkone zählen nur zu einem Viertel

Balkone sind bei der Wohnflächenberechnung nur mit einem Viertel ihrer Fläche zu berücksichtigen.

Das hat das Landgericht (LG) Berlin jetzt klargestellt. Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens war streitig, wie Balkone bei der Wohnungsfläche zu berücksichtigen sind. Entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin, die Fläche von Balkonen zur Hälfte zu berücksichtigen, dürfen sie nur mit einem Viertel veranschlagt werden. Neben der für preisgebundenen Wohnraum seit dem 1.1.04 anwendbaren Wohnflächenverordnung kommen auch alternative Regelwerke wie z. B. die DIN-Vorschriften in Betracht. Die bisherige häufig geübte Praxis als örtliche Verkehrssitte anzusehen, ist nicht gerechtfertigt. Schließlich sieht die Mehrheit ein Regelwerk als verbindlich an und damit die Berücksichtigung um ein Viertel. (LG Berlin, Urteil vom 17.1.2018, 18 S 308/13)

Modernisierungskündigung: Parkausweis schützt nicht vor Kündigung

Ein Parkausweis für eine Wohnung im Innenstadtbereich gibt Mietern keinen Schutz vor einer Modernisierungskündigung.

Das folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München. Der Beklagte hatte in einem Anfang der sechziger Jahre errichteten Haus seit 1983 ein Zimmer angemietet. Zuletzt betrug die Miete monatlich 152,88 EUR. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis Ende 2016 ordentlich zum 30.9.17. Zur Begründung gab sie an, dass sie das Anwesen kernsanieren will. Das Zimmer des Beklagten soll mit dem angrenzenden Zimmer zusammengelegt werden. Die Zimmer verfügen weder über sanitäre Einrichtungen noch über Kochmöglichkeiten.

Der Beklagte ist wegen einer Hüft-OP auf ein Auto angewiesen. Er meint, dass er das Zimmer benötige, da er für die dortige Straße einen Parkausweis für sein Auto habe und auch das Auto auf diese Adresse angemeldet sei. Das Gericht sah darin keinen Härtegrund. Schließlich könne der Beklagte bei Umzug auch für die neue Wohnung einen Parkausweis beantragen. (Amtsgericht München, Urteil vom 12.1.2018, 433 C 20391/17)