Geschlechtszugehörigkeit: Deutsche Bahn: Keine Diskriminierung nicht-binärer Personen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Vertriebstochter des größten deutschen Bahnkonzerns verpflichtet, es ab dem 1.1.2023 zu unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit zu diskriminieren, indem diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss. Das war geschehen Die Beklagte ist Vertriebstochter der Deutschen Bahn. […]
