Jubiläumsveranstaltung: Nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden. Da die Revision anhängig ist, muss nun das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden. Das war geschehen Ein Arbeitgeber hatte am 5.9.2015 anlässlich eines Firmenjubiläums […]
