Architektenhaftung: Leistungsphase 8: Einweisung ist Pflicht
Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat jetzt klargestellt: Selbst bei einfachen, gängigen Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind stichprobenartige Kontrollen erforderlich. Folglich besteht die Bauüberwachungspflicht des Architekten auch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten. Sie ist nur bei der Kontrolldichte herabgesetzt. Bei allen handwerklichen Selbstverständlichkeiten schulden Architekten zumindest eine Einweisung, die Vornahme von Stichproben […]
