Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahme für das Einfrieren von Samenzellen erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie 2021
Die gesetzliche Krankenversicherung muss erst ab Erlass der sog. Kryo-Richtlinie 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen. So entschied es das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen. Zeugungsunfähigkeit drohte Mann ließ Samenzellen einfrieren Ein 35-jähriger Mann bekam Ende 2019 die Diagnose Hodenkrebs. Unverzüglich ließ er den Tumor entfernen. Da seine Zeugungsfähigkeit durch Operation und Chemotherapie gefährdet […]
