BAföG: Semesterleistungen nicht erbracht? Ausbildungsförderung kann es trotzdem geben!
Studierende, die den für weitere Leistungen nach dem BAföG über das vierte Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Dann muss aber das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führen. Dabei kommt es auf die Anzahl der nicht […]
