Altlasten: Verdacht aufgrund früherer Nutzung genügt für Sachmangel
Begründet die frühere Nutzung eines Grundstücks einen Altlastenverdacht, hat das Grundstück einen Sachmangel. Weitere Umstände müssen nicht hinzutreten. Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter entschieden zudem, dass ein Verkäufer objektiv arglistig handelt, wenn […]
