Kündigungsrecht: Busfahrer kassiert für nicht ausgedruckte Fahrscheine – Kündigung ist wirksam
Ein Busfahrer hatte auf einer für Touristen wichtigen Buslinie von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg klar. Ein Kunde hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt. Er habe nur erklärt „You don‘t need a ticket“. Der Verkehrsbetrieb veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht. (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.8.2018, 10 Sa 469/18)