Taxi- und Mietwagengewerbe: Ordnungsgemäße Kassenbuchführung
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat in einem Schreiben vom 5.4.2023 die Pflichten für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes dargestellt, die für eine Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung unerlässlich sind.
Beachten Sie: Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen.
Quelle: OFD Karlsruhe, Schreiben vom 5.4.2023, S 0315-St 42