Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2021
Im Monat März 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2021
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2021
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.3.2021
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.3.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2021 am 29.3.2021.