Steuererleichterungen: Bundesregierung schnürt Entlastungspaket wegen hoher Energiepreise
Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So soll die sog. Ökostromumlage (EEG-Umlage) nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 1.7.2022 entfallen. Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Grundsätzlich beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,35 Euro. Eine weitere Erhöhung (auf dann 38 Cent) war für 2024 bis 2026 vorgesehen, die nun bereits rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten soll.
Ebenfalls zum 1.1.2022 soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden.
Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll ab 1.1.2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen.
Beachten Sie: Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen, da zurzeit aufgrund der aktuellen Weltlage die Energiepreise immer weiter ansteigen. Insbesondere Autofahrer und das Transportwesen sind durch rasant steigende Spritpreise betroffen. Konkrete Maßnahmen hierzu wurden bislang nicht in die Wege geleitet.
Quelle: Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.2.2022: „10 Entlastungsschritte für unser Land“