Einkommen-/Gewerbesteuer: Sind Online-Pokergewinne steuerpflichtig?

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist.

Das FG: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold‘em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Pokerspieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Pokergewinne erzielt und die Online-Pokerspiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt. (FG Münster, Urteil vom 10.3.2021, 11 K 3030/15 E,G)