Corona-Pandemie: Steuerentlastungen zur Krisenbewältigung: Koalition legt Gesetzentwurf vor

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben die im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachenden Gewerbebetrieben zugute kommen.

Familien

Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Dieser wird im Monat Mai 2021 ausgezahlt. Für Kinder, für die zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus gegebenenfalls später ausgezahlt.

Gaststätten

Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30.6.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Bei Getränken bleibt es beim regulären Steuersatz.

Unternehmen und Selbstständige

Für Unternehmen und Selbstständige schließlich soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. (Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf vom 9.2.2021, BT-Drucksache 19/26544)