Haftungsrecht: Verkehrssicherungspflicht bei einem Amphibientunnel im Stadtpark
Ein durch ein Gitterrost abgedeckter, nach ca. 8 m abrupt in einer 83 cm tiefer liegenden, ungesicherten Grube endender Amphibientunnel in einem Stadtpark ist eine Gefahrenquelle, die als solche zumindest deutlich zu kennzeichnen und ggf. abzusichern ist. Ein Verstoß gegen diese Verkehrssicherungspflicht macht den Stadtparkbetreiber schadenersatzpflichtig. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Fall […]
