Sozialrecht: Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig
Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle einer Lohnbuchhalterin entschieden, die 2005 ein Gewerbe angemeldet hatte. Sie führte dann Arbeiten in der Lohn- und Finanzbuchhaltung für verschiedene Auftraggeber aus. Seit 2008 war sie für das […]
