Gewerberaummiete: Kakerlaken im Bekleidungsgeschäft: 30 Prozent Mietminderung möglich
Tritt Ungeziefer wiederholt in einem Bekleidungsgeschäft auf, stellt dies einen erheblichen Mangel dar. Das kann zu einer Minderung von mindestens 30 Prozent führen. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. In den angemieteten Räumen beobachteten verschiedene Kunden immer wieder Kakerlaken, z. B. in einer Umkleidekabine oder einem Schrank. Das stellt einen Mangel der Mietsache dar, […]