Unfallkasse: Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert
Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats einer kommunalen Kindertagesstätte ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar der Einrichtung unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Bei Elternarbeit im eigenen Privatgarten verletzt
Der Kläger war Mitglied des Elternbeirats einer kommunalen Kindertagesstätte. Im Jahr 2017 sollte der Kläger für den jährlichen Weihnachtsmarkt der Kindertagesstätte Baumscheiben zurechtschneiden, um diese auf dem Basar des Weihnachtsmarktes zu verkaufen. Dabei schnitt der Kläger auf seinem Privatgrundstück die Baumscheiben zu. Seine linke Hand geriet in die Kreissäge, woraufhin er Mittel- und Ringfinger verlor.
Bundessozialgericht: Arbeitsunfall
Anders als die beklagte Unfallkasse und die Vorinstanzen hat das BSG das Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger war im Unfallzeitpunkt als Mitglied des Elternbeirats innerhalb der gesetzlichen Aufgabenkreise der Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte und des Elternbeirats ehrenamtlich tätig. Kindertagesstätte und Elternbeirat hatten ihm zudem die unfallbringenden Sägearbeiten konkret übertragen.
Fehlende Einwirkungsmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Klägers sind insoweit ohne Belang. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten „für“ die Einrichtung.
Quelle: BSG, Urteil vom 5.12.2023, B 2 U 10/21 R, PM 40/23