Supermarkt: Verbraucher dürfen zerdrückte Pfanddosen zurückgeben
Supermärkte müssen Pfand-Einwegdosen zurücknehmen. Das gilt selbst dann, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart jetzt entschieden.
Verbraucherzentrale bekam Recht
Ein Verbraucher hatte sich bei der Verbraucherzentrale beschwert. Seine zerdrückten Pfanddosen hatte eine Supermarkt-Filiale abgelehnt, obwohl sie unmissverständlich als pfandpflichtig gekennzeichnet waren. Ihm wurde dabei unterstellt, er hätte die Dosen bereits zuvor in einen Pfandautomaten eingelegt. Daher seien sie im beschriebenen Zustand. Die Verbraucherzentrale klagte und bekam in erster und zweiter Instanz Recht.
Zustand der Dosen unerheblich
Das OLG: Das Verpackungsgesetz ist eindeutig. Es stelle keine Anforderungen an den Zustand der zurückzunehmenden Verpackung. Es widerspräche zudem ihrer Eigenschaft als Abfall, wenn die Dosen in einem Zustand nahe des Originalzustands sein müssten, um zurückgenommen werden zu können. Die Dosen würden später ohnehin zerstört.
Quelle: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.2023, 2 U 32/22