Steuerhinterziehung: Influencerin spritzt illegal Lippen aufund hinterzieht die Erlöse
Das Landgericht (LG) Bochum verurteilte eine Influencerin wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft und Einziehung von Erlösen in Höhe von rund 30.000 Euro. Die Angeklagte hatte Unterspritzungen von Lippen mit Hyaluronsäurepräparaten bzw. „Fettwegspritzen“ an zahlreichen Kundinnen u. a. in Hotels und Diskotheken durchgeführt, ohne Ärztin oder zugelassene Heilpraktikerin zu sein. Für die so erzielten Umsatzerlöse hatte sie keine Umsatzsteuer abgeführt.
Die Influencerin erzielte in den Jahren 2017 bis 2019 rund 430.000 Euro an Umsatzerlösen. Eine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin kam hier nicht in Betracht, da keine Heilbehandlungen, sondern mangels medizinischer Indikation rein kosmetische Eingriffe vorlagen. Dass ihre Tätigkeit wegen fehlender Zulassung als Heilpraktikerin gesetzlich verboten war, blieb hier unerheblich. Aber: Auch verbotenerweise erzielte Umsätze unterliegen der Steuerpflicht. (LG Bochum, Urteil vom 13.11.2019, 10 KLs-49 Js 123/18-12/19)