Steuererleichterungen: Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Ausgenommen sind allerdings weiterhin Getränke, das heißt, hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.
Beachten Sie: Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie zum 31.12.2022 ausgelaufen. Nun sollen auch die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert werden.
Quelle: Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022, BGBl I 2022, S. 1838