Prozessrecht: Ungebührliches Verhalten bei Gericht kann bestraft werden
Vor Gericht sollte man sich benehmen, sonst droht ein Ordnungsgeld wegen „Ungebühr“.
Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg bekräftigt. Betroffen war ein Mann, der als Zeuge in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht aussagen sollte. Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv. Er fuhr den Staatsanwalt an, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin würde die Fragen stellen.
Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR. Hiergegen rief der Mann das OLG an, das jetzt die Entscheidung bestätigt hat. Eine Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter dem Begriff „Ungebühr“ verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den „Gerichtsfrieden“ und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts. Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar. Ein Zeuge dürfe dem Staatsanwalt nicht sein Fragerecht abschneiden. Es sei allein Sache des Richters, den Beteiligten das Wort zu erteilen oder zu entziehen, so der Senat. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.5.2017, 1 Ws 245/17)