Nutzungsausfall: Rechtfertigen 18 Kilometer am Tag zu Pandemiebeginn einen Mietwagen?

Ja. Das Amtsgericht (AG) Braunschweig hat jetzt die Verweisung des Geschädigten mit niedrigem Fahrbedarf auf Bus und Bahn unter den Corona-Verhältnissen für unzumutbar gehalten. Es genügen nach seiner Entscheidung ca. 18 km pro Tag, um die Mietwagennutzung zu rechtfertigen.

Ebenso haben bereits kürzlich die AG Duisburg Hamborn und Kassel entschieden.

Quelle: AG Braunschweig, Urteil vom 17.6.2021, 111 C 2148/20