Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von jährlicher Sonderzahlung auf monatliche Zahlungen durch Arbeitgeber

Die Zweifelsregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (hier: § 271 Abs. 2 BGB) gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie „pro rata temporis“ also zeitanteilig auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Diese Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg im Streit über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen.

Das LAG hat die Revision zugelassen.

Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.1.2024, 3 Sa 4/23