Mietgebrauch: Miete einer Pferdebox: Wann liegt übermäßige Beanspruchung vor?
Für die Frage, ob die Tierhalterhaftpflichtversicherung eintritt, wenn ein Pferd ständig gegen die angemietete Box-Trennwand tritt und diese hierdurch beschädigt wird, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Versicherungsbedingungen nicht ohnehin eine Einstandspflicht für Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen ist. Des Weiteren ist zu prüfen, ob nach den Versicherungsbedingungen nicht Leistungsfreiheit besteht, weil eine „übermäßige Beanspruchung“ vorliegt.
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Kassel. Der Richter ging hier von einer solchen übermäßigen Beanspruchung und damit von einer Leistungsfreiheit des Versicherers aus. Das Pferd habe nämlich seit Beginn der Einstallung ein auffälliges Verhalten gezeigt. Es habe offensichtlich als Reaktion auf das benachbart eingestellte weitere Pferd andauernd gegen die Trennmauer getreten. So sei nach über einem Jahr der streitgegenständliche Schaden eingetreten. (Amtsgericht Kassel, Urteil vom 31.1.2019, 435 C 3646/18)