Lohnsteuer: Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2020
Am 1.1.2020 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Wie jedes Jahr werden sie damit an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2020 auf 235 Euro (2019: 231 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2020
- der monatliche Gesamtwert von 258 Euro (2019: 251 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,80 Euro (2019: 1,77 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,40 Euro (bisher: 3,30 Euro).
Arbeitgeber müssen unentgeltliche Mahlzeiten ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuern und dafür Sozialbeiträge abführen. Das können sie vermeiden, wenn ihre Mitarbeiter den Betrag zuzahlen oder sie ihn vom Lohn einbehalten.