Kreditrecht: Pflichten bei Immobilienkreditgewährung gegen Provision

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wer einen Immobilienkredit nur gegen eine Provision gewährt, muss eindeutig angeben, ob die Provision von der Laufzeit des Kredits abhängig ist oder nicht. Fehlt es an dieser Angabe, ist von der Abhängigkeit von der Laufzeit auszugehen.

Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Kreditnehmerin musste für die Gewährung des Kredits eine Provision zahlen. Weit vor dem Ablauf der gewährten Laufzeit zahlte sie den Kredit dann allerdings zurück. Zugleich verlangte sie nun anteilig die Provision zurück zu Recht, wie der EuGH annahm.

Der EuGH: In der fehlenden Belehrung über den Umstand der Unabhängigkeit der Provision von der Laufzeit liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls eines Verbrauchers.

Quelle: EuGH, Urteil vom 17.10.2024, C-76/22