Hinterbliebenenversorgung: Versorgungsanspruch kann entfallen, wenn Ehegatte 15 Jahre jünger ist

Die Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung, nach der ein Ehegatte keine Ansprüche hat, wenn er mehr als 15 Jahre jünger als der Arbeitnehmer ist, ist wirksam. (BAG, Urteil vom 20.2.2018, 3 AZR 43/17)