Fristlose Kündigung: Untervermietung der gesamten Wohnung ist ein Kündigungsgrund

Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter einer Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte zustimmt.

Das gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte auch, wenn es sich dabei um Familienangehörige oder Lebenspartner handelt. Wird die Wohnung unbefugt an Dritte überlassen, kann der Vermieter fristlos kündigen.

(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 16.1.2017, 21 C 55/16)