E-Mobilität: Bald mehr Ladesäulen für E-Fahrzeuge möglich

In Gebäuden müssen künftig mehr Ladesäulen vorgesehen bzw. geplant werden. So ist es geregelt im „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG), das der Bundesrat am 5.3.2021 gebilligt hat.

Das Gesetz will den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen plant, muss deshalb künftig die Leitungsinfrastruktur berücksichtigen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Möglich sind auch Quartierslösungen, d. h. Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. Das Gesetz gilt nicht für Gewerbeimmobilien kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. (Bundesrat Kompakt vom 5.3.2021)