Datenschutz: Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft
Anders als das Arbeitsgericht (ArbG), das dem Kläger wegen des von ihm angenommenen vorsätzlichen Verstoßes der Beklagten gegen seine Pflichten zur Datenauskunft eine Geldentschädigung von 10.000 Euro zugesprochen hatte, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Klage jetzt vollständig abgewiesen. Auskunft nach Datenschutz-Grundverordnung verlangt Der Kläger war vom 1.12.2016 bis zum 31.12.2016 bei dem Kundenservice der […]
