Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kindertagesstätte kann das Recht der Eltern, ordentlich zu kündigen, nicht beschneiden
Eine private Kindertagesstätte (Kita) kann das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Erziehungsberechtigten bis zum Beginn der Vertragslaufzeit nicht ausschließen. So hat es das Landgericht (LG) LG München entschieden. Ordentliche Kündigung bis Vertragsbeginn ausgeschlossen Die Eltern schlossen mit der Kita zwei Betreuungsverträge über die Aufnahme ihrer beiden Kinder in der Tagesstätte zum 1.1.22. Nach Nr. […]