Gewährleistung: Verhandlungen können die Verjährung hemmen
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Doch Achtung: Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden. Die Folge: Planer und Architekten können länger in der Gewährleistung bleiben und unter Umständen in Anspruch genommen werden. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Ernsthafter Meinungsaustausch erforderlich Voraussetzung: Die Verjährung hemmende Verhandlungen […]