Schmerzensgeld: Einwilligung in Tätowierung schließt einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus
Die Einwilligung zum Stechen einer Tätowierung bezieht sich nur darauf, dass die Behandlung mangelfrei ist und nach den Regeln der Kunst erbracht wird. So entschied es das Amtsgericht München im Fall einer Frau, die sich bei einer Tätowiererin auf den linken Unterarm folgende Schriftzüge tätowieren ließ: „Je t´aime mon amour, Tu es ma vie, Nous […]