Arbeitnehmer: Mietkosten können auch nach Ende der doppelten Haushaltsführung abziehbar sein
Die Miete für eine im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. So lautet zumindest die Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster. Hintergrund: Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand […]
