Architektenhonorar: So verteilt sich die Darlegungs- und Beweislast
Verlangt der Architekt oder Ingenieur ein nach den Mindestsätzen berechnetes Honorar, muss er darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass er mit den von ihm nach den Mindestsätzen abgerechneten Leistungen beauftragt worden ist. Diese klare Aussage des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ab sofort beachtet werden. Welche Architektenleistungen vereinbart sind, ergibt sich durch Auslegung des Architektenvertrags. Umfang und Inhalt […]
