Klageerfolg: Nutzer dürfen in sozialen Netzwerken ein Pseudonym angeben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. Das Urteil befasst sich allerdings mit Altfällen vor dem 25.5.2018. Wie es mit aktuellen Fällen aussieht, sagt der BGH leider nicht ausdrücklich. Ausgangssitutation Die Kläger unterhalten jeweils ein Nutzerkonto für ein von der Muttergesellschaft der […]
