Reisemangel: Ein Reiseunternehmen haftet nicht für allgemeines Lebensrisiko
Das Landgericht (LG) Köln hat über einen Fall entschieden, in dem ein Ehepaar mit dem Verlauf seiner Pauschalreise nicht zufrieden war und sich die Ehefrau schließlich noch das Handgelenk gebrochen hatte. Es stellte klar: Für bloße Unannehmlichkeiten und Verletzungen eines Reisenden, die sich durch das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht haben, haftet ein Reiseunternehmen nicht. Das war […]