Betriebsübergang: Widerspruchsfrist greift nicht bei unvollständiger Information des Arbeitgebers
Die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB zum Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs beginnt nicht nur bei fehlerhafter Information des Arbeitnehmers nicht zu laufen, sondern auch nicht bei unvollständiger Information. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Geht es um die rechtlich schwierig zu beurteilende (Weiter-) Geltung eines Tarifvertrags […]