Aktuelle Gesetzgebung: Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 auf 9,35 EUR

Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
  • Azubis
  • Praktikanten (unter 3 Monaten)