Aktuelle Gesetzgebung: Hürden für Firmenübernahmen durch ausländische Unternehmen werden erhöht
Grundsätzlich begrüßt es die Bundesregierung, wenn ausländische Firmen in Deutschland investieren. Das stärkt den Wirtschaftsstandort und ist Ausdruck seiner Attraktivität. Solche Investitionen dürfen aber deutsche Sicherheitsinteressen nicht beeinträchtigen. Deshalb kann die Bundesregierung in bestimmten Fällen Unternehmenserwerbe durch ausländische Investoren überprüfen und notfalls untersagen.
Mit der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung werden die Hürden für Übernahmen in besonders sensiblen Bereichen höher. Will künftig ein außereuropäischer Investor mindestens zehn Prozent der Anteile eines deutschen Unternehmens erwerben, kann die Bundesregierung den Vorgang prüfen. Bislang betrug die Prüfschwelle 25 Prozent der Firmenanteile.
Der abgesenkte Schwellenwert bezieht sich nur auf Unternehmen, die für die Sicherheit Deutschlands entscheidend sind – etwa im Bereich der Verteidigung oder der sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten ab einer bestimmten Größe. Auch für Unternehmen der Medienwirtschaft gelten künftig die verschärften Regeln. Das soll verhindern, dass deutsche Medien bei Übernahme durch ausländische Investoren für Desinformation genutzt werden können. (Bundesregierung)