Aktuelle Gesetzgebung: Geplante Sachbezugswerte für 2018
Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft in 2018 von 223 EUR auf 226 EUR und der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung auf 246 EUR (derzeit 241 EUR) steigen. Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen.
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
- Mahlzeit
- Frühstück
- Mittag- bzw. Abendessen
- monatlicher Wert
- 52 EUR (2017: 51 EUR)
- 97 EUR (2017: 95 EUR)
- kalendertäglicher Wert
- 1,73 EUR (2017: 1,70 EUR)
- 3,23 EUR (2017: 3,17 EUR)