Aktuelle Gesetzgebung: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1.1.2020 um 0,1 Prozent auf dann 2,4 Prozent (1,2 Prozent für Arbeitgeber und 1,2 Prozent für Arbeitnehmer).
Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2022. (Bundesregierung)