Baugesetz/Baunutzungsverordnung: Bordell in einem Industriegebiet ohne Wohnnutzung zulässig
Ein Bordell ohne Wohnnutzung ist unabhängig von seiner Größe mit der Zweckbestimmung eines Industriegebiets vereinbar. Es widerspricht nicht dessen typischer Funktion. So entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern. Dies widerspreche auch nicht dem Gebot der Rücksichtnahme. Welche Anforderungen dieses Gebot begründet, hänge wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen […]
